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Die in Deutschland zum Verkauf zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht des Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin). Die gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden. Hier bündelt eine in- oder ausländische Kapitalanlagegesellschaft (KAG) die Gelder von Anlegern, um sie nach zuvor festgelegten Anlagezielen nach dem Prinzip der Risikostreuung in Aktien, Wertpapieren und/oder Immobilien anzulegen. Der Anleger wird beim Kauf Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des Inventarwerts, dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Investmentfonds ermöglichen Anlegern ihr Geld in unterschiedlichen Anlagebereichen, (Geld- und Kapitalmärkte) in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien, Aktien und Derivaten anzulegen und professionell verwalten zu lassen. Bei Aktienfonds unterscheidet man zwischen aktiv verwalteten Investmentfonds und Indexfonds, deren Zusammensetzung einen Aktienindex darstellt. Kapitalanlagegesellschaften argumentieren, daß die professionelle Auswahl bei aktiv verwalteten Aktienfonds die Chance auf eine besonders gute Kursentwicklung bietet.